Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand
1.1. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend der Mitgliedschaft die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen der impulsESSENZ GmbH (im Folgenden impulsESSENZ genannt) im Rahmen der Öffnungszeiten in beliebigem Umfang zu nutzen.
1.2. Die Nutzung und der Zutritt zu den Einrichtungen sind nur mit einem gültigen Eintrittsmedium zulässig.
2. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Coaching-Vereinbarungen sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2. Neufassungen der AGB werden verbindlich Vertragsinhalt, außer wenn das Mitglied binnen 10 Tagen ab Kenntnis schriftlich widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1. Mitgliedsvereinbarungen ohne festgelegte Vertragslaufzeit (impulsESSENZ Flex) können jederzeit fristgemäß gekündigt werden (siehe Ziffer 6.1.). Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung.
3.2. Bei Mitgliedsvereinbarungen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Monaten (impulsESSENZ 12 und impulsESSENZ M) verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate, außer wenn die Vereinbarung fristgemäß gekündigt wird (siehe Ziffer 6.2.). Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung.
3.3. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
4. Mitgliedsbeitrag / Zahlungsweise
4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und sämtlicher sonstiger Gebühren erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden für den jeweils laufenden Monat der Mitgliedschaft am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig. Der anteilige Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat der Mitgliedschaft sowie die einmaligen Gebühren werden davon abweichend am Ersten des Folgemonats zur Zahlung fällig. Fällige Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden bis spätestens zum 5. Bankwerktag eines Monats eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines angegeben Bankkontos zu sorgen oder bei einem abweichenden Kontoinhaber auf eine ausreichende Deckung des angegebenen Einzugskontos hinzuwirken.
5. Eintrittsmedium
5.1. Nach Abschluss der Mitgliedsvereinbarung erhält das Mitglied ein Eintrittsmedium, mittels dessen der Zugang zu den Einrichtungen von impulsESSENZ erfolgt.
5.2. Das Mitglied verpflichtet sich, dieses Eintrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und es nicht Dritten zu überlassen.
6. Ruhezeitregelung
6.1. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Ruhezeit gutgeschrieben. Während einer Ruhezeit setzt das Mitglied den für den Zeitraum fälligen Beitrag aus. Die Ruhezeit muss mindestens vier Wochen betragen und darf maximal zwei Monate pro Vertragsjahr andauern. Die Vertragsdauer wird um die Anzahl der Ruhemonate verlängert. Die Beantragung einer Ruhezeit bedarf der Schriftform (Antragsformular hier zum Herunterladen).
7. Kündigung
7.1. Mitgliedsvereinbarungen ohne festgelegte Vertragslaufzeit können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
7.2. Mitgliedsvereinbarungen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Monaten können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt werden.
7.3. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Textform.
8. Sonstige Kosten
8.1. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht enthalten.
8.2. Solche sonstigen zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
9. Daten des Mitglieds
9.1. Änderungen der für die Mitgliedschaft relevanten Daten des Mitglieds, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
9.2. impulsESSENZ erhebt, verarbeitet und nutzt unter Beachtung der Vorschriften der DSVGO personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister. Einzelheiten ergeben sich aus der online zugänglichen Datenschutzerklärung.
10. Haftung von impulsESSENZ
10.1. impulsESSENZ haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet impulsESSENZ für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von impulsESSENZ beruhen, und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) von impulsESSENZ beruhen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung das Mitglied vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von impulsESSENZ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Abreden bestehen nicht.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 01.2023